Wir helfen Ihnen
Nach Eintritt des Todes
- Benachrichtigen Sie einen Arzt, der die Todesbescheinigung ausstellt.
- Benachrichtigen Sie die engsten Angehörigen.
- Suchen Sie die Geburts- oder Heiratsurkunde und Personalausweis der/des Verstorbenen zusammen.
Innerhalb von 36 Stunden nach demTodesfall
- Veranlassen damit die Überführung des Verstorbenen und klären mit uns, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen.
- Rufen Sie uns als Bestatter unter
Tel.: 0 51 81 – 852 800 oder
0 51 87 – 30 09 31 an.
Ein bis drei Tage nach dem Todesfall
- Wir sprechen die Bestattungsart und Möglichkeiten mit Ihnen durch, Sie wählen die Grabart.
- Wir arrangieren die Terminabsprache mit dem Geistlichen bzw. Trauerredner für die Trauerfeier.
- Ggf. Festlegung der Aufbahrung in einer Trauerhalle.
- Wir gestalten gemeinsam mit Ihnen die Zeitungsanzeigen, bestellen Trauerbriefe.
- Wir erledigen die Behördengänge, kümmern uns um die Beurkundungen beim Standesamt.
- Wir arrangieren die Kapellendekoration für die Trauerfeier, Sie wählen den Kranz- und Blumenschmuck aus.
- Wir informieren Krankenkasse, Lebens- und Unfallversicherung, Rententräger.
- Wir bestellen die musikalische Begleitung für die Trauerfeier.
- Wir reservieren ggf. Trauerkaffee oder Traueressen in einem Restaurant.
Nach der Beisetzung / Trauerfeier
- Danksagungen für Kondolenzbriefe, Fotos etc.
- Abrechnungen mit Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen, Firmen, Behörden.
- Kündigung von Verträgen, Mitgliedschaften, Abos: Radio, Fernsehen, Telefon und Zeitungen; Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung (Haftpflicht, Hausrat etc.); Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen.
- Rentenanspruch geltend machen gegenüber der BFA Berlin oder den LVA’s: Überbrückungsgeld (dreimonatige Rentenfortzahlung) der Rentenversicherungsanstalt beantragen.
- Wohnsituation klären (Mietvertrag, Strom, Wasser kündigen).
- Meldung der Anschrift; Umbestellung der Post.
- Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten).
- Daueraufträge bei Banken / Sparkassen ändern; Benachrichtigung evtl. Kreditgeber.
- Benachrichtigung der Geschäftspartner ggf. Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars oder eines Steuerberaters.
- Steinmetz kontaktieren
Wir als die Bestatter Ihres Vertrauens helfen Ihnen bei allen Fragen.