Was im Todesfall tun?

Wir helfen Ihnen

Nach Eintritt des Todes

  • Benachrichtigen Sie einen Arzt, der die Todesbescheinigung ausstellt.
  • Benachrichtigen Sie die engsten Angehörigen.
  • Suchen Sie die Geburts- oder Heiratsurkunde und Personalausweis der/des Verstorbenen zusammen.
Innerhalb von 36 Stunden nach demTodesfall
  • Veranlassen damit die Überführung des Verstorbenen und klären mit uns, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen.
  • Rufen Sie uns als Bestatter unter
    Tel.: 0 51 81 – 852 800 oder
    0 51 87 – 30 09 31 an.
 Ein bis drei Tage nach dem Todesfall
  • Wir sprechen die Bestattungsart und Möglichkeiten mit Ihnen durch, Sie wählen die Grabart.
  • Wir arrangieren die Terminabsprache mit dem Geistlichen bzw. Trauerredner für die Trauerfeier.
  • Ggf. Festlegung der Aufbahrung in einer Trauerhalle.
  • Wir gestalten gemeinsam mit Ihnen die Zeitungsanzeigen, bestellen Trauerbriefe.
  • Wir erledigen die Behördengänge, kümmern uns um die Beurkundungen beim Standesamt.
  • Wir arrangieren die Kapellendekoration für die Trauerfeier, Sie wählen den Kranz- und Blumenschmuck aus.
  • Wir informieren Krankenkasse, Lebens- und Unfallversicherung, Rententräger.
  • Wir bestellen die musikalische Begleitung für die Trauerfeier.
  • Wir reservieren ggf. Trauerkaffee oder Traueressen in einem Restaurant.
 Nach der Beisetzung / Trauerfeier
  • Danksagungen für Kondolenzbriefe, Fotos etc.
  • Abrechnungen mit Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen, Firmen, Behörden.
  • Kündigung von Verträgen, Mitgliedschaften, Abos: Radio, Fernsehen, Telefon und Zeitungen; Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung (Haftpflicht, Hausrat etc.); Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen.
  • Rentenanspruch geltend machen gegenüber der BFA Berlin oder den LVA’s: Überbrückungsgeld (dreimonatige Rentenfortzahlung) der Rentenversicherungsanstalt beantragen.
  • Wohnsituation klären (Mietvertrag, Strom, Wasser kündigen).
  • Meldung der Anschrift; Umbestellung der Post.
  • Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten).
  • Daueraufträge bei Banken / Sparkassen ändern; Benachrichtigung evtl. Kreditgeber.
  • Benachrichtigung der Geschäftspartner ggf. Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars oder eines Steuerberaters.
  • Steinmetz kontaktieren
 Wir als die Bestatter Ihres Vertrauens helfen Ihnen bei allen Fragen.